Alle reden jetzt über Datenschutz

Die DSGVO und was sie für uns bedeutet

In den letzten Monaten war das Netz in heller Aufregung: am 25.5. tritt die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Oder besser gesagt: sie wird für alle verbindlich. Ihre Umsetzung ist aber nicht etwa mit ganz klaren Regeln und Mustern verbunden, sondern man muss sich da ziemlich viele eigene Gedanken machen – und Interpretationsspielraum gibt es reichlich. Das Ergebnis: große Panik, viel Halbwissen, hitzige Diskussionen in diversen Facebook-Gruppen und natürlich all jene, die dann kostenlose Webinare anbieten und mehr oder weniger hilfreiche Tipps anbieten. Gleichzeitig gibt es viele, die darüber den Kopf schütteln, schließlich gibt es schon seit einigen Jahren auch ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das viele der jetzt aufploppenden Punkte schon längst verlangt – aber die wenigsten haben sich da wirklich drum gekümmert.

Auch uns betrifft das Thema natürlich, zumindest alle Angaben, die nun zusätzlich zum BDSG erforderlich sind: Datenschutzerklärung und AGB sind angepasst, unsere Checklisten und Bestellformulare sind ergänzt und wir haben uns über ein Thema ganz besonders Gedanken gemacht: wie gehen wir zukünftig mit den Abdrücken um, die wir für unsere Schmuckstücke verwenden? Bisher haben wir sie auf Anfrage mit dem Schmuckstück zurückgeschickt und die digitalen Abdrücke auf expliziten Wunsch unbegrenzt archiviert. Dass das geht, liest man in unseren FAQ, aber die lesen natürlich nicht alle. Deshalb haben wir das Thema für uns nun ganz klar definiert und machen die verschiedenen Optionen auch unseren Kunden deutlich.

Auf jeder Checkliste, die unseren Abdrucksets beiliegt, könnt Ihr ankreuzen:

  • Originalabdrücke im Abdruckset zurückschicken oder nach Fertigstellung entsorgen. Dazu sei angemerkt, dass wir sie nicht sofort nach Versand des Schmuckstücks wegtun, aber wir haben eben nur begrenzte Lagerkapazitäten, sodass nach einigen Wochen oder Monaten das Original entsorgt wird. Solltet Ihr Euch nach Erhalt des Schmuckstücks überlegen, dass Ihr Eure Originale doch zurück haben wollt, mailt uns schnell an, mit etwas Glück haben wir sie noch da und können sie Euch noch zuschicken – die Versandkosten müsstet Ihr dann natürlich tragen (beim Versand mit dem Schmuckstück zusammen, fallen keine zusätzlichen Versandkosten an).
  • Digitale Abdrücke nach der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist löschen oder unbegrenzt archivieren. Für diese zwei Jahre Aufbewahrung haben wir uns entschieden, weil so lange das Mängelhaftungsrecht greift. Dies besagt, dass Ihr ein Schmuckstück reklamieren könnt, wenn es fehlerhaft ist (die Bestimmungen dazu sind noch etwas detaillierter, aber darauf will ich jetzt nicht näher eingehen, das könnt Ihr im BGB nachlesen). Normalerweise lassen sich Mängel ausbessern, aber im worst case möchten wir in der Lage sein, ein Schmuckstück neu fertigen zu können. Ihr könnt natürlich, nach DSGVO, jederzeit die Löschung der Abdrücke verlangen, solltet Euch aber darüber im Klaren sein, dass wir dann weder bei Verlust des Schmuckstücks einen Ersatz herstellen können, noch können wir weitere Schmuckstücke mit dem entsprechenden Abdruck anfertigen (worauf wir im Übrigen auch einen kleinen Rabatt geben). Die unbegrenzte Archivierung der Abdrücke ist ebenfalls jederzeit widerrufbar.
  • Fingerabdrücke handhaben wir noch ein bisschen anders: hier senden wir grundsätzlich die Originale mit zurück und löschen die digitalen Daten zwei Wochen nach Versand des Schmuckstücks (Erhalt laut DHL Sendungsverfolgung vorausgesetzt). Diese Daten sind uns einfach viel zu sensibel, als dass wir sie archivieren wollen würden. Wenn mal was mit dem Schmuckstück sein sollte, müssen die Abdrücke eben nochmal eingeschickt werden. Dafür gibt es dann zwar keinen Nachbestellungsrabatt, aber das nicht benötigte Fingerabdruckset rechnen wir natürlich trotzdem auf den Schmuckstückpreis an.

Für alle diejenigen, die ihre eigene Abdruckmasse bereitstellen, haben wir diese Checkliste nochmal als Formular auf unserer Webseite bereitgestellt: >> Archivierung Ihrer Abdrücke. Das bedeutet auch: wenn Ihr in den letzten zwei Jahren ein Schmuckstück von uns erhalten habt und verhindern möchtet, dass wir die digitalen Abdrücke dazu löschen, füllt kurz das Formular aus, dann haben wir die ganz offizielle Legitimierung, die Abdrücke länger aufzubewahren.

Die DSGVO hat natürlich noch eine Reihe weiterer Auswirkungen, das meiste davon betrifft aber eher unsere Systeme als Euch, weshalb ich jetzt nicht in weit schweifende Ausführungen einsteigen möchte – wen’s interessiert, der findet im Netz mehr als genug Infos darüber. Kommt bei Fragen zu unserem Umgang mit Euren Daten gern auf uns zu.

Liebe Grüße,
Eure Katja

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