Das neue Verbraucherrecht

 
In den letzten Wochen waren viele Online-Händler in heller Aufregung: das neue Verraucherrecht trat am 13.6. in Kraft und brachte viele Veränderungen mit sich. Und während andere Länder das ganz entspannt sahen, waren die Deutschen, bei denen es ja tatsächlich welche gibt, die mit Abmahnungen ihren Lebensunterhalt bestreiten (so zumindest die Aussage einer guten Freundin von mir, die auch mal Anwältin war), peinlich genau darauf bedacht, alle Vorgaben pünktlich und genau umzusetzen. Genau 0:00 Uhr in der Nacht vom 12. auf den 13.6. musste alles umgestellt werden – vorher durfte man nicht und wer zu spät dran war, war theoretisch schon abmahnfähig … da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln!

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Ich habe mir letzte Woche auch diverse Abende um die Ohren geschlagen, das Widerrufsrecht, die Lieferzeiten und Versandangaben, AGB und weitere zusätzliche Informationen im Shop angepasst oder neu hinterlegt. Aber während wir Händler – auch viele von meinen Handmade-Kolleginnen, mit denen wir uns in den letzten Wochen viel ausgetauscht und gegenseitig unterstützt haben, inhaltlich wie auch moralisch – nun genau Bescheid wissen, wie die Rechtslage ist, wissen viele Verbraucher das noch nicht. Zum Beispiel dass der Kunde jetzt 14 Tage Widerrufsrecht hat und seinen Widerruf explizit erklären muss (kommentarloses Zurückschicken gilt nicht mehr!) – dafür gibt es Muster-Widerrufsformulare, aber theoretisch genügt auch schon eine eMail oder ein Anruf. Oder dass der Kunde jetzt in jedem Falle die Kosten der Rücksendung tragen muss, egal ob das Produkt mehr oder weniger als 40 Euro wert ist. Oder dass dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung eine ziemlich genaue Information bezüglich des Lieferzeitpunktes bereitgestellt werden muss. Oder oder oder … die neue “Verbraucherrechterichtlinie” ist ein ziemlich umfangreiches Paket, das für beide Seiten – Käufer und Verkäufer – Vor- und Nachteile hat, aber vor allem natürlich die Verkäufer stärker in die (Informations-)Pflicht nimmt.

Das FOYA Widerrufsrecht

Da unser Angebot sowohl vom Ablauf her als auch von den rechtlichen Regelungen sehr speziell ist, habe ich für Euch unser Widerrufsrecht mal bildlich dargestellt. Na, wer hat’s erkannt? Ganz klar, aus der Sketchnotes-Session vom Blogst BarCamp hatte ich viel Inspiration für eigene Skizzen mitgenommen – und so habt Ihr hier das erste Ergebnis. Unsere Lieferzeiten werde ich auch nochmal skizzieren, das gibt’s in ein paar Tagen ebenfalls hier auf dem Blog – wer schonmal die nüchternen Details wissen will, schaut mal hier in unseren Shop: Versand- und Zahlungsbedingungen.

Also, hier das FOYA Widerrufsrecht:

foya_widerrufsrecht

Mit anderen Worten: sobald wir mit der Fertigung eines Schmuckstücks oder eines Lederbandes in Wunschlänge begonnen haben, besteht kein Widerrufsrecht mehr! Davor gibt es zwei Möglichkeiten: 1. ein komplettes Widerrufsrecht auf Standardartikel wie Ketten und einzeln bestellte Abdrucksets und 2. ein “Teilwiderrufsrecht”, wenn ein Abdruckset bei der Bestellung eines Schmuckstücks bereits benutzt wurde – dann könnt Ihr vom Schmuckstückkauf zurücktreten, müsst aber das Abdruckset so bezahlen als hättet Ihr es separat bestellt. Der einzige Grund, warum Ihr ein fertiges Schmuckstück zurückgeben könntet, wäre, wenn gravierende Mängel bestehen, die definitiv unser Verschulden sind und die weder durch Nachbesserung/ Ersatzlieferung behebbar oder durch einen Rabatt akzeptierbar sind. Aber das wollen wir ja nicht hoffen! 😉

Die komplette Widerrufsbelehrung findet Ihr natürlich auf unserer Webseite (genauer gesagt im Shop) und alle Infos über die Abwicklung von Bestellungen bei uns gibt’s in unseren AGB.

So, das war mal wieder ein sehr trockener Beitrag, aber manchmal muss das eben auch sein 😉 Nächstes Mal gibt’s wieder was Schönes!

♥ Liebe Grüße, Katja

 


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